Der BMW Z8 Club Schweiz ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz am jeweiligen Wohnort des Präsidenten. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Vereinsmitglieder können Fahrer eines BMW Z8 oder eines BMW Alpina Roadster V8 werden, die aktiv am Clubleben teilnehmen und die Ziele des Clubs unterstützen.
Ein Vereinsmitglied ist berechtigt, eine Person als Partner dem Club zu melden. Diese Person darf an allen Aktivitäten des Clubs teilnehmen. Die Statuten geben einen vertieften Einblick in die Organisation unseres Vereins.
Die Mitgliederversammlung von 2018 beschloss einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von CHF 138,00, sowie eine einmalige Aufnahmegebühr von CHF 108,00. Diese Gebühr ist nur vom Vereinsmitglied zu entrichten. Senden Sie bitte Ihr Aufnahmegesuch an den Präsidenten.